Scheidung ohne Anwalt in Deutschland möglich? Das bedeutet der Anwaltszwang

Scheidung ohne Anwalt: Ein umfassender Leitfaden

Missverständnisse und Realität: Warum eine Scheidung ohne Anwalt nicht geht

 

Eine Scheidung ohne Anwalt vollständig selbst durchzuführen, ist ein Wunsch vieler Paare, die sich trennen. Doch die deutsche Rechtsordnung setzt hier klare Grenzen. Eine Scheidung ganz ohne Anwalt ist juristisch nicht möglich, denn gemäß § 114 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) herrscht im Scheidungsverfahren Anwaltszwang. Das bedeutet, dass zumindest der Ehepartner, der den Scheidungsantrag stellt, anwaltlich vertreten sein muss.

 

Wenn jedoch beide Ehepartner sich einig sind und eine sogenannte einvernehmliche Scheidung anstreben, gibt es eine Möglichkeit, Kosten zu sparen: Nur der Antragsteller beauftragt einen eigenen Anwalt, während der andere Ehegatte dem Antrag ohne eigenen Rechtsbeistand zustimmt. Auch die oft beworbene "Online-Scheidung" ändert nichts am grundsätzlichen Anwaltszwang vor dem Familiengericht; sie vereinfacht lediglich die Kommunikation, nicht das juristische Verfahren selbst.

 

Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Scheidung in Deutschland

 

Um eine Scheidung in Deutschland einreichen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zentral ist das sogenannte Trennungsjahr: Die Eheleute müssen nachweislich mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. Diese Trennung kann auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung erfolgen, erfordert aber eine klare räumliche und wirtschaftliche Trennung („Trennung von Tisch und Bett“). Nur in extremen Härtefällen, wie beispielsweise bei häuslicher Gewalt, kann das Gericht von dieser Regelung abweichen und eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ermöglichen.

Die Zustimmung zur Scheidung durch beide Ehepartner ist der Regelfall für eine zügige Abwicklung. Verweigert ein Ehegatte die Zustimmung, obwohl das Trennungsjahr vollzogen ist, kann die Scheidung unter Umständen dennoch ausgesprochen werden, spätestens jedoch nach einer Trennungszeit von drei Jahren auch gegen den Willen des anderen Partners. Der Scheidungsantrag selbst muss immer durch einen Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden.

Regelung der Scheidungsfolgen

 

Mit dem Scheidungsantrag oder in separaten Verfahren müssen oft sogenannte Scheidungsfolgen geregelt werden. Diese Vereinbarungen sind entscheidend für die Zeit nach der Ehe. Hierzu zählen wichtige Aspekte wie:

  • Unterhaltsansprüche: Klärung, ob und in welcher Höhe Ehegattenunterhalt oder Kindesunterhalt zu zahlen ist.

  • Sorgerecht und Umgangsrecht: Regelungen bezüglich der gemeinsamen Kinder.

  • Vermögensaufteilung: Die faire Teilung des während der Ehe erworbenen Vermögens, bekannt als Zugewinnausgleich.

  • Versorgungsausgleich: Der Ausgleich der während der Ehezeit von beiden Ehepartnern erworbenen Rentenanwartschaften.

Wenn ein Ehepartner eigene Anträge zu diesen Folgesachen stellt, zum Beispiel weil keine Einigung erzielt wurde, benötigt auch dieser eine eigene anwaltliche Vertretung vor Gericht.

 

Unser Tipp: Wie Mediation bei der fairen Regelung von Scheidungsfolgen unterstützen kann

Die unverzichtbare Rolle des Anwalts im Scheidungsverfahren

 

Die zentrale Rolle des Anwalts im Scheidungsverfahren ergibt sich aus dem gesetzlichen Anwaltszwang nach § 114 FamFG. Mindestens der antragstellende Ehepartner muss sich anwaltlich vertreten lassen. Die Kernaufgabe des beauftragten Rechtsanwalts ist es, den Scheidungsantrag formgerecht beim Familiengericht einzureichen und die Interessen seines Mandanten während des gesamten Verfahrens zu vertreten. Nur durch Anwälte eingereichte Anträge werden vom Gericht überhaupt zur Entscheidung angenommen.

 

Es ist wichtig zu verstehen, dass ein Anwalt stets parteiisch ist und nur die Interessen einer Seite vertreten darf. Eine gemeinsame Vertretung beider Ehepartner durch denselben Anwalt ist nicht zulässig (Interessenkollision). Sollte der andere Ehepartner (der Antragsgegner) eigene Anträge stellen wollen, etwa zu Unterhalt oder Zugewinn, benötigt auch er zwingend einen eigenen Rechtsanwalt. Alternative Ansätze wie Mediation können zwar sehr hilfreich sein, um außergerichtliche Einigungen zu erzielen, ersetzen jedoch nicht die notwendige anwaltliche Vertretung im gerichtlichen Scheidungsverfahren selbst.

Kosten einer Scheidung und wie Sie sparen können

 

Die Kosten einer Scheidung setzen sich hauptsächlich aus den Gerichtsgebühren und den Anwaltskosten zusammen. Beide Posten orientieren sich am sogenannten Verfahrenswert (auch Streitwert genannt). Dieser wird vom Gericht festgesetzt und basiert in der Regel auf dem dreifachen gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommen der Eheleute. Hinzu kommen oft Werte für den Versorgungsausgleich und eventuell strittige Folgesachen.

 

Die minimalen Kosten (Gericht und ein Anwalt) liegen oft schon im vierstelligen Bereich und können je nach Einkommen, Vermögen und Streitigkeiten erheblich steigen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung, bei der nur ein Scheidungsanwalt beauftragt wird, lassen sich die Anwaltskosten jedoch halbieren. Die Gesamtkosten liegen dann häufig zwischen 1.500 und 3.000 Euro.

 

Es gibt weitere Optionen, die Kosten bei einer Scheidung zu reduzieren:

  • Die einvernehmliche Scheidung: Der Verzicht auf einen zweiten Anwalt ist die größte Sparmöglichkeit.

  • Verfahrenskostenhilfe (VKH): Bei geringem Einkommen und Vermögen kann staatliche Unterstützung beantragt werden.

  • Ratenzahlung: Gerichtskosten können unter Umständen in Raten gezahlt werden.

  • Frühzeitige Einigung: Streit über Folgesachen treibt den Verfahrenswert und damit die Kosten in die Höhe. Eine außergerichtliche Vereinbarung hilft, dies zu vermeiden.

Unser Tipp: Weitere Informationen zu Kosten und Einsparmöglichkeiten bei Mediation und Scheidung

Der Weg zur einvernehmlichen Scheidung und die Rolle der Mediation

 

Die einvernehmliche Scheidung stellt den schnellsten und kostengünstigsten Weg dar, eine Ehe juristisch aufzulösen. Die zentrale Voraussetzung ist, dass beide Ehepartner sich nicht nur über die Scheidung an sich, sondern auch über alle relevanten Scheidungsfolgen (wie Unterhalt, Sorgerecht, Vermögen, Versorgungsausgleich) einig sind. Das obligatorische Trennungsjahr muss selbstverständlich ebenfalls eingehalten werden.

 

Der Ablauf ist dann vereinfacht: Ein Ehepartner beauftragt einen Anwalt, der den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreicht. Der andere Ehegatte stimmt dem Antrag im Gerichtstermin zu, oft ohne eigenen Rechtsbeistand. Das Gericht prüft die Voraussetzungen und spricht die Scheidung aus. Ein solches Verfahren dauert häufig nur vier bis sechs Monate.

 

Ergänzend oder vorbereitend kann eine Mediation sehr sinnvoll sein. Dabei unterstützt ein neutraler Mediator die Eheleute, außergerichtlich faire und für beide Seiten tragfähige Vereinbarungen zu finden. Mediation kann Konflikte deeskalieren, die Kommunikation verbessern und emotionale Belastungen reduzieren. Die Ergebnisse einer Mediation können in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten und notariell beurkundet werden, was das gerichtliche Verfahren erheblich vereinfacht. Sie ersetzt jedoch nicht das Gerichtsverfahren an sich.

 

Was bedeutet "Online-Scheidung" wirklich?

 

Der Begriff "Online-Scheidung" oder "Internet-Scheidung" beschreibt eine modernisierte Abwicklung des Scheidungsverfahrens, bei der die Kommunikation zwischen Mandant und Anwalt primär digital erfolgt. Formulare können online ausgefüllt, Unterlagen sicher hochgeladen und Besprechungen per Telefon oder Videoanruf durchgeführt werden. Dies kann Zeit sparen und den Prozess für die Beteiligten komfortabler gestalten, da weniger persönliche Termine in der Kanzlei nötig sind.

 

Es ist jedoch ein verbreitetes Missverständnis, dass eine Online-Scheidung eine Scheidung ohne Anwalt oder gar ohne Gerichtstermin bedeutet. Der gesetzliche Anwaltszwang (§ 114 FamFG) bleibt uneingeschränkt bestehen; mindestens der Antragsteller benötigt einen Rechtsanwalt, der den Antrag beim Familiengericht einreicht. Auch der Scheidungsbeschluss erfolgt weiterhin durch einen Richter bei einem Gerichtstermin, zu dem beide Ehepartner in der Regel persönlich erscheinen müssen (wenngleich der Anhörungstermin unter Umständen per Videokonferenz stattfinden kann).

 

Die Online-Scheidung ist also keine eigene Verfahrensart, sondern nutzt lediglich digitale Kommunikationswege. Sie eignet sich besonders gut für eine einvernehmliche Scheidung, bei der keine komplexen Streitigkeiten zu erwarten sind.

 

Emotionale Belastungen meistern: Unterstützung in der Trennungsphase

 

Eine Trennung und die anschließende Scheidung sind oft emotional sehr herausfordernde Lebensphasen. Gefühle wie Trauer, Wut, Angst vor der Zukunft und Stress sind häufige Begleiter. Nicht nur die Ehepartner selbst, auch gemeinsame Kinder sind oft stark betroffen und benötigen in dieser Zeit besondere Aufmerksamkeit und Stabilität.

 

Es ist entscheidend, diese psychologischen Belastungen ernst zu nehmen und sich bei Bedarf Unterstützung zu suchen. Glücklicherweise gibt es verschiedene Anlaufstellen:

  • Familien- und Eheberatungsstellen (z.B. von Wohlfahrtsverbänden wie Caritas, Diakonie oder Pro Familia) bieten psychosoziale Beratung für Einzelpersonen, Paare und Familien.

  • Mediation kann nicht nur bei rechtlichen, sondern auch bei emotionalen Konflikten helfen, eine konstruktive Gesprächsbasis zu finden.

  • Das örtliche Jugendamt ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Kindeswohl, einschließlich Beratung zu Sorgerecht und Umgang.

  • Selbsthilfegruppen bieten die Möglichkeit zum Austausch mit anderen Menschen in ähnlichen Situationen.

  • Bei starken oder anhaltenden psychischen Belastungen kann eine professionelle Psychotherapie angezeigt sein.

Vergessen Sie in dieser Zeit nicht die Selbstfürsorge: Erkennen Sie Ihre Gefühle an, suchen Sie aktiv nach Unterstützung und pflegen Sie Ihr soziales Netzwerk.

 

Finanzielle Hürden überwinden: Rechtshilfe und Unterstützung

 

Die Kosten für Anwalt und Gericht können eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen, insbesondere wenn das Einkommen knapp ist. Für Personen mit geringen finanziellen Mitteln gibt es in Deutschland jedoch staatliche Unterstützungsmöglichkeiten, um den Zugang zum Recht zu gewährleisten.

 

Die wichtigste Hilfe im gerichtlichen Scheidungsverfahren ist die Verfahrenskostenhilfe (VKH), die früher Prozesskostenhilfe (PKH) genannt wurde. Diese muss schriftlich beim zuständigen Familiengericht beantragt werden, am besten direkt zusammen mit dem Scheidungsantrag durch den Rechtsanwalt. Wird VKH bewilligt, übernimmt die Staatskasse die Gerichtskosten und die Gebühren des eigenen Anwalts entweder vollständig oder gewährt eine Ratenzahlung. Voraussetzungen sind die nachgewiesene wirtschaftliche Bedürftigkeit und dass die Rechtsverfolgung (also der Scheidungsantrag) hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint.

 

Für die Rechtsberatung und außergerichtliche Vertretung durch einen Anwalt gibt es die Beratungshilfe. Ein entsprechender Antrag ist beim zuständigen Amtsgericht am Wohnort zu stellen. Wird Beratungshilfe gewährt, erhält man einen Berechtigungsschein, mit dem man zu einem Anwalt eigener Wahl gehen kann. Dieser kann dann für eine geringe Eigenbeteiligung (derzeit 15 Euro) beraten oder außergerichtlich tätig werden.

 

Unser Tipp: Wie Beratungshilfe bei Scheidungskosten entlasten kann

Fazit: Einvernehmlichkeit als Schlüssel zur kostengünstigen Scheidung

 

Zusammenfassend lässt sich festhalten: Eine Scheidung ohne Anwalt ist in Deutschland aufgrund des gesetzlichen Anwaltszwangs (§ 114 FamFG) rechtlich nicht durchführbar. Der Anwalt ist unverzichtbar, um den Scheidungsantrag wirksam beim Familiengericht einzureichen.

 

Der Weg der einvernehmlichen Scheidung, bei dem nur der Antragsteller anwaltlich vertreten ist und der andere Ehepartner dem Antrag zustimmt, weil Einigkeit über alle Folgen besteht, bietet jedoch erhebliches Potenzial, Kosten und Verfahrensdauer zu reduzieren. Die grundlegenden Voraussetzungen hierfür sind das abgeschlossene Trennungsjahr und eben diese umfassende Einigkeit über alle regelungsbedürftigen Punkte.

Checkliste: Ist die einvernehmliche Scheidung (mit nur einem Anwalt) für Sie passend?

  • Ist das Trennungsjahr nachweislich vollzogen?

  • Sind Sie und Ihr Ehepartner sich über die Scheidung an sich einig?

  • Besteht vollständiges Einvernehmen über alle wichtigen Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, die Aufteilung des Vermögens (Zugewinnausgleich) und den Versorgungsausgleich?

  • Ist der andere Ehepartner bereit, dem durch Ihren Anwalt eingereichten Scheidungsantrag zuzustimmen, ohne eigene Anträge zu stellen und somit auf einen eigenen Anwalt zu verzichten?

Wenn Sie diese Fragen mit „Ja“ beantworten können, ist die einvernehmliche Scheidung wahrscheinlich der effizienteste Weg für Sie. Als nächsten Schritt empfiehlt es sich, die notwendigen Unterlagen (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder etc.) zusammenzustellen und eine Erstberatung bei einem im Familienrecht erfahrenen Rechtsanwalt oder einer spezialisierten Kanzlei in Anspruch zu nehmen. Viele Anwälte bieten auch die Möglichkeit einer Online-Beauftragung an, was den Prozess weiter vereinfachen kann.

 

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FAQ zur Scheidung ohne Anwalt

1. Ist eine Scheidung ohne Anwalt in Deutschland möglich?

 

Eine Scheidung ohne Anwalt ist in Deutschland nicht möglich, da gemäß § 114 FamFG im Scheidungsverfahren ein Anwaltszwang herrscht. Mindestens der Ehepartner, der den Scheidungsantrag stellt, muss sich anwaltlich vertreten lassen, was eine Begleitung durch einen Rechtsanwalt während des gesamten Verfahrens notwendig macht.

2. Warum ist die Zustimmung beider Ehepartner für eine einvernehmliche Scheidung so wichtig?

 

Die Zustimmung zur Scheidung durch beide Ehepartner ist entscheidend, um das Scheidungsverfahren zügig abzuwickeln. Wenn beide Eheleute sich einig über die Scheidungsfolgen sind, kann der Antragsteller den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen und der andere Ehegatte kann der Scheidung zustimmen, wodurch die Notwendigkeit eines zweiten Anwalts entfällt und somit Kosten gespart werden können.

3. Wie können die Kosten bei einer Scheidung gesenkt werden?

 

Die Kosten bei einer Scheidung können vor allem durch die Wahl einer einvernehmlichen Scheidung gesenkt werden, da in diesem Fall nur ein Scheidungsanwalt beauftragt wird. Weitere Optionen zur Kostenreduktion sind das Beantragen von Verfahrenskostenhilfe, um die finanziellen Hürden zu überwinden, sowie Ratenzahlungen für Gerichtskosten und eine frühzeitige Einigung über strittige Scheidungsfolgen.

4. Was ist eine Online-Scheidung und wie unterscheidet sie sich von der traditionellen Scheidung?

 

Eine Online-Scheidung beschreibt einen modernen Ablauf des Scheidungsverfahrens, bei dem die Kommunikation zwischen Mandant und Anwalt digital erfolgt. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass der gesetzliche Anwaltszwang weiterhin besteht und die Scheidung nicht ohne Anwalt durchgeführt werden kann. Der Scheidungsantrag muss beim Familiengericht eingereicht werden und der Gerichtstermin ist in der Regel erforderlich.

5. Welche Rolle spielt die Mediation im Scheidungsprozess?

 

Mediation kann eine wichtige Rolle im Scheidungsprozess spielen, insbesondere in der Phase vor der Einreichung des Scheidungsantrags. Ein neutraler Mediator kann die Ehepartner unterstützen, faire und tragfähige Vereinbarungen zu den Scheidungsfolgen zu finden. Dies kann dazu beitragen, Konflikte zu deeskalieren und eine einvernehmliche Lösung zu erreichen, wobei jedoch ein Rechtsanwalt weiterhin für die rechtlichen Schritte benötigt wird.

 


Quellen

 

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